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   BFH, 30.09.1970 - I R 130/68   

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https://dejure.org/1970,767
BFH, 30.09.1970 - I R 130/68 (https://dejure.org/1970,767)
BFH, Entscheidung vom 30.09.1970 - I R 130/68 (https://dejure.org/1970,767)
BFH, Entscheidung vom 30. September 1970 - I R 130/68 (https://dejure.org/1970,767)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Maklerfirma - Rechtsform der GmbH - Hauptgesellschafter - Geschäftsführer - Überprovisionen - Entstehung von Provisionen - Vermittlungsdienste der GmbH - Verdeckte Gewinnausschüttung

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    KStG § 6 Abs. 1 S. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 100, 240
  • VersR 1971, 850
  • DB 1971, 221
  • BStBl II 1971, 68
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 15.12.1965 - I 181/63 U

    Behandlung von Beträgen eines Gesellschafters einer Gesellschaft mit beschränkter

    Auszug aus BFH, 30.09.1970 - I R 130/68
    Zwar könne der Geschäftsführer einer Kapitalgesellschaft auch außerhalb seiner Geschäftsführertätigkeit unter bestimmten Voraussetzungen auf dem gleichen Gebiet, auf dem er für die Kapitalgesellschaft tätig sei, persönlich selbständig oder gewerblich tätig werden (Urteil des BFH I 181/63 U vom 15. Dezember 1965, BFH 84, 342, BStBl III 1966, 123).

    Diese enthalte keine Aufgabenabgrenzung im Sinne des BFH-Urteils I 181/63 U (a. a. O.).

    Die Steuerpflichtige sieht im Streitfall keinen Anwendungsfall des BFH-Urteils I 181/63 U (a. a. O.), obgleich ihrer Ansicht nach die Vereinbarung vom 2. Oktober 1957 nur die Folge (finanzielle Regelung) einer mündlich vereinbarten echten Aufgabenabgrenzung beinhaltet.

    Die zwischen der Steuerpflichtigen und E. getroffene Vereinbarung vom 2. Oktober 1957 zeigt -- abgesehen vom Fehlen des Nachweises der behaupteten mündlichen Vereinbarung (BFH-Urteil I 181/63 U, a. a. O.) -- auch nicht das Bild der Folgewirkung einer echten Aufgabenabgrenzung als vielmehr das einer Gewinnverteilungsabrede zwischen den Gesellschaftern.

  • BFH, 16.03.1967 - I 261/63

    Zustimmung zur Kapitalerhöhung einer Gesellschaft als verdeckte

    Auszug aus BFH, 30.09.1970 - I R 130/68
    Wie der erkennende Senat wiederholt ausgesprochen hat, liegt eine verdeckte Gewinnausschüttung dann vor, wenn die Gesellschaft ihrem Gesellschafter außerhalb der gesellschaftsrechtlichen Gewinnverteilung einen Vermögenswert zuwendet, diese Zuwendung ihre Grundlage im Gesellschaftsverhältnis hat und ein ordentlicher und gewissenhafter Geschäftsleiter diesen Vermögenswert einer Person, die nicht Gesellschafter ist, nicht zugewendet hätte (BFH-Urteile I 261/63 vom 16. März 1967, BFH 89, 208, BStBl III 1967, 626; I 187/64 vom 10. Mai 1967, BFH 88, 518, BStBl III 1967, 498).
  • BFH, 10.05.1967 - I 187/64

    Rechtfertigung einer neuen Veranlagung zur Körperschaftsteuer bei Bekanntwerden

    Auszug aus BFH, 30.09.1970 - I R 130/68
    Wie der erkennende Senat wiederholt ausgesprochen hat, liegt eine verdeckte Gewinnausschüttung dann vor, wenn die Gesellschaft ihrem Gesellschafter außerhalb der gesellschaftsrechtlichen Gewinnverteilung einen Vermögenswert zuwendet, diese Zuwendung ihre Grundlage im Gesellschaftsverhältnis hat und ein ordentlicher und gewissenhafter Geschäftsleiter diesen Vermögenswert einer Person, die nicht Gesellschafter ist, nicht zugewendet hätte (BFH-Urteile I 261/63 vom 16. März 1967, BFH 89, 208, BStBl III 1967, 626; I 187/64 vom 10. Mai 1967, BFH 88, 518, BStBl III 1967, 498).
  • BFH, 31.07.1963 - I 164/62 U

    Verstoß gegen das Rückwirkungsverbot bei kurz vor Ende eines Wirtschaftsjahres

    Auszug aus BFH, 30.09.1970 - I R 130/68
    c) Dem Hilfsantrag der Steuerpflichtigen konnte aus den Gründen des BFH-Urteils I 164/62 U vom 31. Juli 1963 (BFH 77, 328, BStBl III 1963, 440) nicht entsprochen werden.
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